• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Bilanzrechtsreform entschärft

Nach Kritik aus Fachkreisen gibt die Regierung die Einführung von Fair-Value-Regeln für den Mittelstand wieder auf.

Geht alles nach Plan, dann könnten Bundestag und Bundesrat noch im April mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) die größte Reform des HGB-Bilanzrechts seit mehr als 20 Jahren vollenden. Kurz vor Abschluss des Gesetzesvorhabens gibt es aber noch einige offene Baustellen. Wie das Handelsblatt erfahren hat, soll unter anderem die Bewertung von zu Handelszwecken erworbenen Wertpapieren und Finanzanlagen nach Zeitwerten (Fair-Value-Regeln) wieder gestrichen werden.

Diese Vorschrift war heftig umstritten, weil sie zwar in der internationalen Rechnungslegung üblich ist, aber gleichzeitig für den Ruin mehrerer Großbanken mitverantwortlich war. Für den Mittelstand ist die Zeitbewertung damit vom Tisch. Es wird lediglich noch diskutiert, ob Kreditinstituten die Bewertung nach Zeitwerten ermöglicht werden soll. Auch an anderer Stelle sieht das Bundesjustizministerium noch Änderungsbedarf:

  • Aktivierung selbst erstellter immaterieller Wirtschaftsgüter: Für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens war bisher eine Aktivierungspflicht vorgesehen. Diese Aktivierungspflicht wird wohl so nicht kommen, sondern als Wahlrecht ausgestaltet werden.

  • Wegfall der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht: Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, den Wegfall der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht nicht nur auf Einzelkaufleute, sondern auch auf Personenhandelsgesellschaften auszudehnen. Das Ministerium hat gegen eine solche Ausweitung aber gesellschaftsrechtliche Bedenken.

  • Bilanzierung latenter Steuern: Ursprünglich sollten alle Kaufleute aktive und passive latente Steuern berechnen. Der Bundesrat will diese Pflicht zur Bilanzierung latenter Steuern nicht umsetzen und das Wahlrecht der Kapital- und haftungsbeschränkten Personengesellschaften nach § 274 HGB beibehalten.

  • Nutzungsdauer eines Geschäfts- oder Firmenwerts: Schließlich ist auch noch unklar, ob die Nutzungsdauer eines Geschäfts- oder Firmenwerts gesetzlich festgelegt werden soll. Das Ministerium hält eine gesetzliche Festlegung zwar nicht für sinnvoll, aber wenn sie doch kommen sollte, seien analog zum Steuerrecht nur 15 Jahre akzeptabel.

Wenn es der Koalition tatsächlich gelingt, das Gesetzgebungsverfahren zum BilMoG kurzfristig abzuschließen, werden die Änderungen voraussichtlich erstmalig für die Wirtschaftsjahre verpflichtend anzuwenden sein, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen. Ein Unternehmen kann sich auch dafür entscheiden, die neuen Regelungen schon früher anzuwenden, dann allerdings nur insgesamt; die Anwendung einzelner Änderungen in früheren Wirtschaftsjahren ist nicht möglich. Die Erleichterungen bei der Buchführungspflicht und den Schwellenwerten sollen bereits für Wirtschaftsjahre gelten, die nach dem 31. Dezember 2007 beginnen.