• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde

Der Finanzausschuss des Bundestags hat das Jahressteuergesetz 2024 beraten und zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen.

Mit zahlreichen Änderungen wie der Streichung des im Regierungsentwurf vorgesehenen Mobilitätsbudgets hat der Finanzausschuss des Bundestags am 16. Oktober 2024 den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 gebilligt. Auch die ursprünglich geplante Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht für Bildungseinrichtungen wie beispielsweise private Musikschulen wird nun nicht so kommen. Bei den Bildungseinrichtungen beschränkt man sich darauf, die Vorgaben des europäischen Rechts umzusetzen, ohne dass es zu Verschlechterungen kommt. Die Umsatzsteuerbefreiung des Vereinssports wird dagegen ersatzlos gestrichen.

Verbessert wird dafür die steuerliche Förderung der Kinderbetreuung. Künftig sollen bis zu einem Höchstbetrag von 4.800 Euro 80 % der Aufwendungen für die Betreuung von Kindern als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Bisher waren nur zwei Drittel der Kosten mit einem Höchstbetrag von 4.000 Euro abziehbar. Außerdem sollen künftig Verluste aus Termingeschäften uneingeschränkt mit allen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar sein, nachdem inzwischen mehrere Finanzgerichte erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken an der aktuell gültigen Verlustverrechnungsbeschränkung geäußert haben.

Bei der Grundsteuer nach dem Bundesmodell soll es künftig möglich sein, per Gutachten einen niedrigeren Wert nachzuweisen, wenn dieser mindestens 40 % unter dem nach den Bewertungsregeln ermittelten Wert liegt. Erfreulich ist dagegen eine Verschiebung der Änderungen des Vorsteuerabzugs bei der Ist-Besteuerung auf das Jahr 2028, die mit einer neuen Rechnungspflichtangabe einhergeht. Zum nun gestrichenen Mobilitätsbudget erklärt der Finanzausschuss, dass man weiter an dem Ziel festhalte, Vereinfachungen bei der Lohnsteuer und den Sozialabgaben in diesem Bereich zu erreichen.

Nach der Billigung durch den Finanzausschuss kann das Gesetz nun im Plenum des Bundestags beraten und verabschiedet werden. Inwieweit die Länder im Bundesrat Einwendungen gegen die geänderte Fassung des Jahressteuergesetzes 2024 geltend machen, muss sich noch zeigen.