• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig

Der Bundesfinanzhof hat das Bundesverfassungsgericht aufgefordert, die Verfassungskonformität der Höhe von Aussetzungszinsen ab 2019 zu überprüfen.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde die Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen ab 2018 neu geregelt, sodass hier aktuell ein Zinssatz von 0,15 % pro Monat gilt. Für andere Verzinsungstatbestände, also beispielsweise bei Stundung oder Aussetzung der Vollziehung, blieb der alte Zinssatz von 0,5 % pro Monat jedoch weiter bestehen. Die Finanzgerichte haben diesen Unterschied bisher mehrheitlich als verfassungskonform angesehen mit der Begründung, dass diese Sachverhalte im Gegensatz zu Nachzahlungen und Erstattungen auf einer Entscheidung des Steuerzahlers basieren, der sich das Geld alternativ auch am freien Markt zu geringeren Zinssätzen besorgen könnte.

Davon ist der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs nun abgewichen und hält den gesetzlichen Zinssatz von 6 % pro Jahr für Aussetzungszinsen für verfassungswidrig. Die Richter begründen das zum einen mit der anhaltenden strukturellen Niedrigzinsphase, in der der gesetzliche Zinssatz in der bisherigen Höhe offensichtlich nicht mehr gerechtfertigt ist, um den durch eine spätere Zahlung erzielbaren Liquiditätsvorteil abzuschöpfen. Daneben würden die Steuerzahler, die eine Aussetzung der Vollziehung begehren, gegenüber den Steuerzahlern benachteiligt, die Nachzahlungszinsen zahlen müssen. Der Bundesfinanzhof hat deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen und ihm die Frage vorgelegt, ob die Aussetzungszinsen in der aktuellen Höhe ab 2019 noch verfassungskonform sind.