• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Aussetzung der Vollziehung für Grundsteuerwertbescheid

Weil das Bundesmodell für die Grundsteuer keine Möglichkeit vorsieht, einen tatsächlich deutlich geringeren Verkehrswert nachzuweisen, hat der Bundesfinanzhof in zwei Fällen die Aussetzung der Vollziehung des Grundsteuerwertbescheids gewährt.

Seit der Grundsteuerreform werden die neuen Regelungen sowohl nach dem Bundesmodell als auch nach den Ländermodellen von einigen Experten als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Dazu sind inzwischen diverse Musterverfahren anhängig. Der Bundesfinanzhof hat nun in zwei Fällen die Aussetzung der Vollziehung des auf dem Bundesmodell basierenden Grundsteuerwertbescheids gewährt. Allerdings äußert sich der Bundesfinanzhof in der Begründung seines Beschlusses nicht dazu, ob er das Bundesmodell tatsächlich als verfassungswidrig ansieht, da dies erst im Hauptverfahren entschieden wird.

Grund für die Aussetzung der Vollziehung war vielmehr, dass das Bundesmodell nicht den Nachweis eines niedrigeren Werts der Immobilie vorsieht, die beiden Kläger aber triftig dargelegt hatten, dass sich für ihre Immobilien nach dem Bundesmodell ein deutlich zu hoher Grundsteuerwert ergibt. Darin sah das Gericht einen Verstoß gegen das Verbot einer Übermaßbesteuerung. Der Bundesfinanzhof hatte aber bereits bei verschiedenen anderen typisierenden Bewertungsregelungen entschieden, dass der Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das grundgesetzliche Übermaßverbot zuzulassen ist, wenn der Gesetzgeber einen solchen Nachweis nicht ausdrücklich geregelt hat. Auch hier haben die Richter diesen Nachweis als Alternative ins Spiel gebracht.

Im Endeffekt haben die beiden Beschlüsse zwei Konsequenzen: Auf der einen Seite können sich nun auch andere Grundbesitzer, die ihre Immobilie durch das Bundesmodell als deutlich überbewertet ansehen, auf die Argumentation des Bundesfinanzhofs stützen. Andererseits haben die Beschlüsse aber erstmal keine direkten Auswirkungen für diejenigen, die die neuen Grundsteuerregelungen grundsätzlich als verfassungswidrig zu Fall bringen wollen, denn zur grundsätzlichen Verfassungskonformität hat sich der Bundesfinanzhof nicht geäußert.