• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Betriebsveranstaltungen mit beschränktem Teilnehmerkreis

Im Gegensatz zur Gewährung des Freibetrags von 110 Euro ist die Pauschalversteuerung von Arbeitslohn im Rahmen einer Betriebsveranstaltung auch bei einem beschränkten Teilnehmerkreis möglich.

Für Leistungen des Arbeitgebers im Rahmen einer Betriebsveranstaltung kann die Lohnsteuer pauschal mit einem Steuersatz von 25 % abgegolten werden. Daneben gibt es noch den Freibetrag von 110 Euro pro Veranstaltung und Teilnehmer, bis zu dem die Zuwendungen des Arbeitgebers komplett steuerfrei sind. Voraussetzung für den Freibetrag ist allerdings, dass die Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder Betriebsteils offensteht.

Für die Pauschalversteuerung gibt es dagegen seit 2015 keine derartige Einschränkung mehr, sodass die Pauschalversteuerung auch für Betriebsveranstaltungen in Frage kommt, an denen nur bestimmte Mitarbeiter teilnehmen dürfen. Das hat der Bundesfinanzhof nun ausdrücklich bestätigt und einem Unternehmen die Pauschalversteuerung von Weihnachtsfeiern für die Vorstandsmitglieder und für die Führungsebene gebilligt. Entgegen der Auffassung des Finanzamts ist für die Pauschalversteuerung lediglich erforderlich, dass eine Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter stattfindet. Anlass, Teilnehmerkreis oder Umfang der Veranstaltung haben dagegen keinen Einfluss auf die Pauschalversteuerungsoption.