• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Fehler beim Datenimport ist kein korrigierbarer Schreibfehler

Ein Verklicken beim Import der Daten in die Steuersoftware ist nicht mit einem Schreibfehler beim Ausfüllen der Steuererklärung vergleichbar und ermöglicht daher nicht die spätere Änderung des bestandskräftigen Steuerbescheids.

Seit einigen Jahren sieht das Steuerrecht eine Änderungsmöglichkeit für bestandskräftige Steuerbescheide vor, wenn dem Steuerzahler bei der Erstellung der Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind, die zu einer falschen Angabe in der Erklärung geführt haben. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass ein manueller Fehler beim Datenimport in die zur Abgabe verwendete Software kein solcher Schreibfehler ist, der eine Änderung des bereits bestandskräftigen Steuerbescheids ermöglichen würde.

Im Streitfall hatten die Kläger eine Steuererklärung nochmals in authentifizierter Form per ELSTER übermittelt, dabei aber beim Import versehentlich nicht die aktuellen Daten, sondern die Daten des Vorjahres angeklickt, in denen höhere Vermietungseinnahmen angegeben waren. Das Finanzamt setzte daraufhin die Steuer höher fest, der Fehler fiel den Klägern aber erst auf, als der neue Bescheid schon bestandskräftig war. Dieses "Verklicken" beim Import der Daten sei nicht als Schreibfehler zu behandeln, meint der Bundesfinanzhof. Auch andere Änderungsvorschriften kommen bei dieser Art des Fehlers nicht in Frage, sodass die klagenden Eheleute wohl oder übel die höheren Steuern bezahlen müssen.