• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Avalprovision kann Schuldzinsen bei Überentnahmen erhöhen

Eine Avalprovision kann zu den nicht abziehbaren Schuldzinsen zählen, die im Rahmen der Überentnahmenregelung zu berücksichtigen sind.

Um die Verlagerung privater Schuldzinsen auf den Betrieb zu verhindern, schreibt das Gesetz vor, dass betriebliche Schuldzinsen nur teilweise abziehbar sind, wenn im Wirtschaftsjahr Überentnahmen getätigt wurden, also mehr Entnahmen erfolgt sind als an Gewinn und Einlagen angefallen sind. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Provisionen und Gebühren für ein Bankaval, also die Bürgschaft durch eine Bank, jedenfalls dann zu den Schuldzinsen zählen, wenn hierdurch die Rückzahlung von Fremdkapital gesichert wird, das dem Schuldner zeitweise zur Nutzung überlassen wurde.

Betroffen sind beispielsweise Tankstellen, die von den Mineralölunternehmen regelmäßig zur Absicherung des Warenbestands und der verkauften Treibstoffe durch ein Bankaval verpflichtet werden. Dient das Aval nur der Absicherung der fristgerechten Zahlung für die überlassene Ware, liegen keine Schuldzinsen vor. Kann der Unternehmer dagegen den erzielten Erlös bis zur Abführung an den Lieferanten anderweitig verwenden und muss damit weniger eigene Mittel aufwenden, liegt auch eine Überlassung von Fremdkapital vor, die die Avalprovisionen zu Schuldzinsen macht.