• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Aktualisierte Regelungen zur Entfernungspauschale

Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zur Entfernungspauschale aktualisiert, nachdem ab 2021 eine erhöhte Pauschale ab dem 21. Entfernungskilometer gilt.

Mit dem "Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht" und dem Jahressteuergesetz 2019 haben sich ab 2021 Änderungen bei den Entfernungspauschalen und der Pauschalbesteuerung bestimmter Arbeitgeberleistungen ergeben. Das Bundesfinanzministerium hat daher seine Verwaltungsanweisung zu den Entfernungspauschalen aktualisiert und gleich an die inzwischen ergangene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepasst.

Insbesondere geht es dabei um die Anhebung der Entfernungspauschale ab 2021. Von 2021 bis 2023 gilt ab dem 21. Entfernungskilometer nämlich eine erhöhte Entfernungspauschale von 0,35 Euro und von 2024 bis 2026 von 0,38 Euro. Für Entfernungen bis zu 20 km ist unverändert eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro anzusetzen. Dazu hat das Ministerium festgelegt, dass die erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer vorrangig bei der Teilstrecke zu berücksichtigen ist, die mit einem eigenen oder einem zur Nutzung überlassenen Fahrzeug zurückgelegt wird, da für dieses der Höchstbetrag von 4.500 Euro nicht gilt. Die Entfernungspauschale von 0,30 Euro für die ersten 20 km kommt dagegen vorrangig bei der Teilstrecke zur Anwendung, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird.

Auch in einem anderen Punkt kommt das Ministerium den Pendlern entgegen. Der Bundesfinanzhof hatte nämlich entschieden, dass die Entfernungspauschale auch die Kosten für einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit abdeckt. Dem widerspricht das Ministerium und stellt fest, dass zu den neben der Entfernungspauschale berücksichtigungsfähigen Unfallkosten sowohl fahrzeug- und wegstreckenbezogene Aufwendungen als auch Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beseitigung oder Linderung von Körperschäden gehören, die durch einen Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eingetreten sind.