• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich

Selbst wenn ein Grundstück schon vor 2025 übertragen wurde und gegen den ehemaligen Eigentümer damit keine Grundsteuer ab 2025 festgesetzt wird, kann er sich gegen einen Grundlagenbescheid wehren, der ihm gegenüber erlassen wurde.

Auch wenn ein Steuerzahler am 1. Januar 2025 nicht mehr Eigentümer des Grundstücks war, kann er weiterhin geltend machen, durch die vorhergehende Feststellung des Grundsteuerwerts und Grundsteuermessbetrags auf den 1. Januar 2022 in seinen Rechten verletzt zu sein. Das hat das Finanzgericht Münster einem Vater bestätigt, der das streitgegenständliche Grundstück schon im Lauf des Jahres 2022 seiner Tochter übertragen hatte.

Das Finanzamt stellte den Grundsteuerwert zum 1. Januar 2022 erst 2023 ihm gegenüber fest, hob den Grundsteuermessbetrag aber 2024 wieder auf. Den Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid wies das Finanzamt ab mit dem Argument, dass der Vater durch die Aufhebung des Grundsteuermessbetrags nicht mehr beschwert sei. Das Finanzgericht sah dies anders: Weil der Vater der Adressat des angefochtenen Grundlagenbescheids ist, entfaltet der Bescheid weiterhin ihm gegenüber Rechtswirkung, obwohl ihm gegenüber zukünftig keine Grundsteuer festgesetzt wird. Damit bleibt er formell beschwert und kann gegen den Grundlagenbescheid auch ein Einspruchs- und Klageverfahren führen.